Die Capitell Vermögens-Management AG hat die Prüfinstanz darüber informiert, dass sich eine Klage auf Schadenersatz noch vor der mündlichen Verhandlung nicht mehr gegen die Capitell richtet. Die Capitell hatte die Prüfinstanz eigenständig von diesem Sachverhalt unterrichtet.
Anmerkung Prüfinstanz
Die Capitell Vermögens-Management hatte die Private Banking Prüfinstanz von Beginn an zu diesem Sachverhalt klar und umfassend informiert. Die Klage erschien der Prüfinstanz nie substantiiert. Jetzt konnte die Prüfinstanz selbst Einblick in das Schreiben der Klägerseite nehmen, in dem festgestellt wird, dass sich die Klage nicht mehr gegen die Capitell richtet. Es besteht also keinerlei Hinweis mehr darauf, dass Kunden des Hauses durch fehlerhafte Beratung zu Schaden gekommen sein könnten. Wir stellen daher die Vertrauensampel im Bereich Selbstauskunft wieder von Grün blinken auf Grün.