Commerzbank bezahlt für Altlasten
Die 28 Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG auf Schadenersatz und zur Rückabwicklung von Beteiligungen an der MUNDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (KGAL - Alcas 193 SeaClass 6), der DCM ENERGY GmbH & Co. Solar 1 KG und der DCM GmbH & Co. Flugzeugfonds 1 KG verurteilt (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4.9.2017 – Az. 2-28 O 255/15). Das berichtet die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf ihrer Webseite. Im Rahmen der Beratungsgespräche habe die Beraterin die Klägerin nicht ordnungsgemäß auf die schwierige Veräußerbarkeit von Beteiligungen an geschlossenen Fonds hingewiesen. Die Zeichnung des DCM Flugzeugfonds war am 7.5.2009, die des DCM Solar 1 am 16.10.2007 und die des SeaClass 6 war am 8.12.2006. Die Falschberatungen fanden immer unmittelbar vor Zeichnung statt, berichtet ein Anwalt der Kanzlei.