Commerzbank skizziert Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsprozesses seit 2009
Die Commerzbank, Private Kunden Qualitätsmanagement, antwortet bezüglich der Vorwürfe der Anwaltskanzlei Kälberer & Tittel mit Schreiben vom 28.6.2016 ausführlich.
Sie legt insbesondere dar, dass sie 2009 dazu übergegangen ist, nicht nur über die Provision aufzuklären, sondern sich diese Aufklärung auch schriftlich bestätigen zu lassen, ebenso wie die rechtzeitige Prospektaushändigung.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine anlegergerechte Beratung seien in Leitlinien der Commerzbank für die eigenen Beratungsansprüche konkretisiert worden.
Unternehmerische Beteiligungen würden grundsätzlich nicht mehr an Kunden mit einem Depotvolumen unter 250.000 Euro verkauft.
Zudem habe man sich den Beratungsprozess von einem renommierten Institut, das auch der Private Banking Prüfinstanz bekannt ist, zertifizieren lassen.