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Rentnerin zu geschlossenen Fonds falsch beraten

Taunus Sparkasse: Rüffel vom OLG

Und immer wieder geschlossene Beteiligungen. Erst traf es eine Rentnerin. Jetzt die Taunus Sparkasse. Sie bekam einen Rüffel vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
AKH-H Rechtsanwälte und FAZ vom 1.4.2022 berichten übereinstimmend, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe die Taunus Sparkasse A.d.ö.R. zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der von ihr empfohlenen Anlage am geschlossenen Fonds Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7 verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision der Taunus Sparkasse wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht zugelassen.

Das OLG kam zu dem Schluss: Die Klägerin habe darauf vertrauen können, "die Dokumentation ohne eigenes Studium des Prospektes unterschreiben zu können.“ Die Klägerin und ihr Ehemann hatten sich auf die Taunus Sparkasse und deren mündlichen Aussagen verlassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellt nach der durchgeführten Beweisaufnahme daher „zur vollen Überzeugung des Senats“ fest, dass die Taunus Sparkasse ihre Kundin nicht anlegergerecht beraten habe und dass der Emissionsprospekt erst am Tag der Zeichnung zu spät übergeben wurde (entgegen anderweitig vorliegender Unterlagen, die die Klägerin im Vertrauen auf ihre Hausbank dennoch unterschrieben hatte). Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat der Klage stattgegeben und die Taunus Sparkasse verurteilt, der Klägerin vollen Schadensersatz in Höhe von 13.451,52 Euro zu zahlen und die Anlage zurückzunehmen.

Fazit der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz: Die Serie an Urteilen wegen Falschberatung zu geschlossenen Fonds findet damit ihre Fortsetzung. Die Gerichte billigen den Anlegern idR blindes Vertrauen zu deren Beratern zu. Wer dies ausnutzt, handelt unethisch. Das Urteil des OLG gegen die Taunus Sparkasse erweckt zumindest diesen Eindruck.

Urteil: OLG Frankfurt/M. vom 18.03.2022, Az. 3 U 295/19

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