Transparenz durch Selbstauskunft: Warum der Fragebogen im Private Banking zählt
Der Bankrott der Silicon Valley Bank, der drohende Kollaps der Credit Suisse und die Turbulenzen an den Finanzmärkten 2023 haben eines deutlich gemacht: In den scheinbar undurchdringlichen Strukturen der globalen Finanzwelt lauern Risiken, die das Ersparte von Millionen Anlegern über Nacht vernichten können. Für Anleger wird es somit unverzichtbar, die Tiefe von Finanzkrisen, Intransparenz und Vertrauen zu verstehen. Diese drei Begriffe stehen schließlich untrennbar miteinander in Verbindung und bilden das Fundament, auf dem Erfolg oder Misserfolg in der Welt der Anleger ruht.
Transparenz ist Norm und Wettbewerbsvorteil zugleich
Der Fragebogen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zum Trusted Wealth Manager fungiert als primärer Indikator für Integrität und Compliance und dient als Steuerungsinstrument für Transparenz und Rechenschaft. Die Ergebnisse fließen direkt in die Vertrauensampel ein. Der Fragebogen zur Selbstauskunft fordert dabei Offenlegung, zentrale Beschwerdewege, Status laufender Verfahren, Kundenzufriedenheit, Fristen und Abschlussdokumente. Mehr noch: Institute können einzeln oder konzernweit bewertet werden. Ethik, Transparenz und Verantwortung stehen somit im Mittelpunkt, um Anlegern Orientierung zu geben und die Rechenschaftspflicht der Branche zu stärken, insbesondere nach Krisen.
Selbstauskunft als Schlüssel
Die Selbstauskunft ergänzt öffentliche Quellen, Hinweise von Fachanwälten sowie Meldungen von Kunden und Mitarbeitenden. Die Prüfinstanz verlangt vollständige Antworten, prüft Gegenbelege und bewertet neben Vollständigkeit auch Plausibilität und Nachweisführung der Unterlagen. Die Ampel reflektiert damit nicht nur Kennzahlen, sondern vor allem die Qualität der Belege.
Konsequenzen unvollständiger Angaben
Fehlende oder unvollständige Daten führen zu Rückfragen, Fristverlängerungen und Eskalationen. Klare Fristen, automatisierte Erinnerungen und strukturierte Nachprüfungen sichern die Nachvollziehbarkeit. Dabei gilt: Die Ampelposition (Grün, Gelb, Rot) dient als Orientierung, nicht als juristische Entscheidung. So entsteht eine stabilere Marktdynamik, in der Offenlegung zur Norm wird und Transparenz den Wettbewerb prägt. Welche Gründe kann es also geben, den Fragebogen zur Selbstauskunft nicht zu beantworten? Fakt ist: Manche Institute lehnen die Beantwortung des Fragebogens ab, andere melden sich überhaupt nicht zurück und eine wenige sind gewillt nur einen bestimmten Teil des Fragenkatalogs zu beantworten.
Schwarze Listen
Summa summarum: Die Veröffentlichung einer schwarzen Liste zu Instituten, welche den Fragebogen nicht beantworten (möchten), verdeutlicht, dass eine gewisse Skepsis gegenüber dem jeweiligen Vermögensverwalter durchaus berechtigt ist. Verweigern Vermögensverwalter die Selbstauskunft, signalisiert die Ampel dies klar, während andere Institute durch Beantwortung des Fragebogens belohnt werden und sich damit vom Wettbewerb kundenorientiert abheben können.
Die schwarze Liste wird ab sofort regelmäßig veröffentlicht. Und hier geht´s zum Fragebogen zur Selbstauskunft.
Institute ohne (vollständige) Selbstauskunft
| Institut | Rechtsform | Land |
|---|---|---|
| 1st Capital Management Group GmbH | GmbH | DE |
| 4E Finanzkonzept GmbH | GmbH | DE |
| ABACUS Asset Management GmbH | GmbH | DE |
| ACATIS Investment GmbH | GmbH | DE |
| AdVertum Vermögensmanagement AG | AG | DE |
| AGEVIS GmbH | GmbH | DE |
| Agusta GmbH | GmbH | DE |
| Berliner Sparkasse – Niederlassung der BSK 1818 AG | Anstalt des Öffentlichen Rechts | DE |
| Hamburger Sparkasse AG | AG | DE |
| R.I. Vermögensbetreuung AG | AG | DE |
| Sparkasse Bielefeld Anstalt des Öffentlichen Rechts | Anstalt des Öffentlichen Rechts | DE |
| Taunus Sparkasse | Sparkasse (öffentliche Rechtsform) | DE |