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Vertrauen braucht „The Blacklist“: Wenn Private Banking Kunden sehen, wie Vertrauenswürdigkeit gemessen wird

Transparenz durch Selbstauskunft: Warum der Fragebogen im Private Banking zählt

Erstellt mit Canva
Im Private Banking legt die Selbstauskunft zum Trusted Wealth Manager 2025 der FUCHS I RICHTER Prüfinstanz den Grundstein für Transparenz. Der dazugehörige Fragebogen bündelt Offenlegung, zentrale Beschwerdewege, laufende Verfahren und Kundenzufriedenheit. Viele Institute liefern jedoch nur unvollständige oder gar keine Antworten. Warum nur? Ist es Unkenntnis oder Desinteresse, ein schlechtes Gewissen oder die Ferienzeit, welche dazu führen, dass die ein oder andere Anfrage unbeantwortet bleibt?

Der Bankrott der Silicon Valley Bank, der drohende Kollaps der Credit Suisse und die Turbulenzen an den Finanzmärkten 2023 haben eines deutlich gemacht: In den scheinbar undurchdringlichen Strukturen der globalen Finanzwelt lauern Risiken, die das Ersparte von Millionen Anlegern über Nacht vernichten können. Für Anleger wird es somit unverzichtbar, die Tiefe von Finanzkrisen, Intransparenz und Vertrauen zu verstehen. Diese drei Begriffe stehen schließlich untrennbar miteinander in Verbindung und bilden das Fundament, auf dem Erfolg oder Misserfolg in der Welt der Anleger ruht.

Transparenz ist Norm und Wettbewerbsvorteil zugleich

Der Fragebogen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zum Trusted Wealth Manager fungiert als primärer Indikator für Integrität und Compliance und dient als Steuerungsinstrument für Transparenz und Rechenschaft. Die Ergebnisse fließen direkt in die Vertrauensampel ein. Der Fragebogen zur Selbstauskunft fordert dabei Offenlegung, zentrale Beschwerdewege, Status laufender Verfahren, Kundenzufriedenheit, Fristen und Abschlussdokumente. Mehr noch: Institute können einzeln oder konzernweit bewertet werden. Ethik, Transparenz und Verantwortung stehen somit im Mittelpunkt, um Anlegern Orientierung zu geben und die Rechenschaftspflicht der Branche zu stärken, insbesondere nach Krisen.

Selbstauskunft als Schlüssel

Die Selbstauskunft ergänzt öffentliche Quellen, Hinweise von Fachanwälten sowie Meldungen von Kunden und Mitarbeitenden. Die Prüfinstanz verlangt vollständige Antworten, prüft Gegenbelege und bewertet neben Vollständigkeit auch Plausibilität und Nachweisführung der Unterlagen. Die Ampel reflektiert damit nicht nur Kennzahlen, sondern vor allem die Qualität der Belege. 

Konsequenzen unvollständiger Angaben

Fehlende oder unvollständige Daten führen zu Rückfragen, Fristverlängerungen und Eskalationen. Klare Fristen, automatisierte Erinnerungen und strukturierte Nachprüfungen sichern die Nachvollziehbarkeit. Dabei gilt: Die Ampelposition (Grün, Gelb, Rot) dient als Orientierung, nicht als juristische Entscheidung.  So entsteht eine stabilere Marktdynamik, in der Offenlegung zur Norm wird und Transparenz den Wettbewerb prägt. Welche Gründe kann es also geben, den Fragebogen zur Selbstauskunft nicht zu beantworten? Fakt ist: Manche Institute lehnen die Beantwortung des Fragebogens ab, andere melden sich überhaupt nicht zurück und eine wenige sind gewillt nur einen bestimmten Teil des Fragenkatalogs zu beantworten. 

Schwarze Listen

Summa summarum: Die Veröffentlichung einer schwarzen Liste zu Instituten, welche den Fragebogen nicht beantworten (möchten), verdeutlicht, dass eine gewisse Skepsis gegenüber dem jeweiligen Vermögensverwalter durchaus berechtigt ist. Verweigern Vermögensverwalter die Selbstauskunft, signalisiert die Ampel dies klar, während andere Institute durch Beantwortung des Fragebogens belohnt werden und sich damit vom Wettbewerb kundenorientiert abheben können. 

Die schwarze Liste wird ab sofort regelmäßig veröffentlicht. Und hier geht´s zum Fragebogen zur Selbstauskunft.

Institute ohne (vollständige) Selbstauskunft

InstitutRechtsformLand
1st Capital Management Group GmbHGmbHDE
4E Finanzkonzept GmbHGmbHDE
ABACUS Asset Management GmbHGmbHDE
ACATIS Investment GmbHGmbHDE
AdVertum Vermögensmanagement AGAGDE
AGEVIS GmbHGmbHDE
Agusta GmbHGmbHDE
Berliner Sparkasse – Niederlassung der BSK 1818 AGAnstalt des Öffentlichen RechtsDE
Hamburger Sparkasse AGAGDE
R.I. Vermögensbetreuung AGAGDE
Sparkasse Bielefeld Anstalt des Öffentlichen RechtsAnstalt des Öffentlichen RechtsDE
Taunus SparkasseSparkasse (öffentliche Rechtsform)DE

Quelle: FUCHS I RICHTER Prüfinstanz / TWM 2025
Die Ereignisse von 2023 zeigen: Vertrauen braucht Transparenz. Die Selbstauskunft zum Trusted Wealth Manager 2025 ist ein wesentliches Instrument, um Integrität und Compliance messbar zu machen. Vollständige Offenlegung stärkt Anlegerorientierung, senkt Risiken und schafft Wettbewerbsvorteile. Wer Transparenz verweigert, riskiert Reputationsschäden – Offenlegung ist nicht Kür, sondern Pflicht für eine stabile Finanzwelt. 
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