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HypoVereinsbank klärte unzureichend auf

Auf Anwalt 24 berichtet RA Michael E. Leipold aus Hamburg über ein Urteil des XI. Senats des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2016. Demnach hätte die HypoVereinsbank bei einem Swapgeschäft den Kunden über einen anfänglichen negativen Barwert aufklären müssen und zwar unabhängig von der Swapart. Laut Leipold hätten alle Kunden die seit 2006 Swaps bei der HypoVereinsbank Swaps gezeichnet haben, Anspruch auf Schadensersatz. Die Bank habe im Verfahren nie bestritten, dass sie darüber nicht aufgeklärt hat. Vielmehr habe sie sich immer darauf gestützt, dass eine solche Aufklärung nicht notwendig gewesen wäre. Der BGH selbst hatte in einer Pressemitteilung vom gleichen Tag über das Urteil (XI ZR 425/14) berichtet. Leipold zu dem Vorgang: „Das ist Originalberatung HypoVereinsbank an ihre eigenen Kunden. Und zwar an die besten Kunden.“ Die HypoVereinsbank habe seitdem nichts an ihrem Vorgehen verändert. Seit 2007 treibe sie jedes Verfahren mindestens in die II. Instanz, um die betroffenen Kunden mürbe zu machen. Laut Leipold geht es um Beträge zwischen 250 TEUR und 45 Mio. EUR. Der Durchschnittswert dieser Fälle liege bei ca. 1,5 Mio. EUR.
Anmerkung Prüfinstanz
Wir schauen uns das Urteil noch genauer an, sobald es veröffentlicht ist. Nach den Ausführungen des Anwalts hat sich die HypoVereinsbank gegenüber ihren Kunden jedenfalls unfair verhalten. Und er wird durch das Urteil bestätigt. Wir werden bei der HypoVereinsbank abklären, wie sie mit dem Urteil umgeht. Die Vertrauensampel schaltet auf Gelb.
Medienberichte
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