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  • Hamburger Sparkasse AG

Anwalt: Haspa soll über riskante Swapgeschäfte nicht ausreichend aufgeklärt haben

Der Rechtsanwalt Michael Leipold wirft der Hamburger Sparkasse (HASPA) vor, mindestens bis in das Jahr 2010 hochriskante Swapgeschäfte an Kunden zur angeblichen Zinssicherung verkauft zu haben. Die Kunden hätten dadurch oft hohe sechsstellige Schäden erlitten. Auffallend seien die überdimensionalen Laufzeiten von bis zu 29 Jahren. Dadurch sei die Vorschrift des BGB für Verbraucherdarlehen nach 10 Jahren Zinsbindung über ein Sonderkündigungsrecht aus den Verträgen zu kommen, ausgehebelt worden, so der Anwalt. Die HASPA habe „nach den Erfahrungen aus verschiedenen Fällen“ nicht oder nicht ausreichend über den anfänglich negativen Marktwert aufgeklärt. Der Bundesgerichtshof habe laut Leipold in zahlreichen Fällen entschieden, dass bei fehlender Aufklärung über einen anfänglichen negativen Marktwert die Bank haftet und die Geschäfte entsprechend rückabzuwickeln sind.
Anmerkung Prüfinstanz
Wir werden den Vorwürfen nachgehen und sowohl den Rechtsanwalt dazu befragen als auch die Haspa. Die Haspa hat bislang keine Selbstauskunft gegeben.
Medienberichte
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