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Wer übernimmt die Kosten für höhere Versicherungsprämien?

Geduld und Risikobereitschaft nötig

Für Besitzer einer Eigentumswohnung ist der nachträgliche Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto derzeit noch schwierig. Er kann von der Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgelehnt werden, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Die Bundesregierung hat für Herbst einen Referentenentwurf angekündigt, der nun den Anspruch auf Einbau eines Ladepunktes festschreiben soll. Damit werden aber erhebliche Haftungsrisiken, Kosten und Verteilungsfragen auf die Privathaushalte umgelegt.

Wer sich als Besitzer einer Eigentumswohnung eine eigene E-Ladestation zulegen will, braucht Geduld. Zwar hat die Bundesregierung für Herbst einen Referentenentwurf angekündigt, der den Anspruch auf Einbau eines Ladepunktes festschreiben soll. Bisher kann der nachträgliche Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto von der Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgelehnt werden, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt.


Nach heutigem Stand kommen erhebliche Haftungsrisiken, Kosten und Verteilungsfragen auf die Eigentümer zu. Zumeist sind die technischen Voraussetzungen für Ladestationen im häuslichen Stromnetz nicht gegeben. Die haushaltsübliche Schuko-Steckdose liefert maximal 3,6 kW. Das führt zu Ladezeiten von ca. 8 Stunden führt. Für Schnelladestationen sind spezielle Anschlüsse und Stromkabel erforderlich. Mehrere Ladepunkte in einer Tiefgarage können das Stromnetz überfordern, ein Lastmanagement-System wird notwendig.

Neue Versicherungsmodalitäten erforderlich

Da sich Batterien gern entzünden, müssen Eigentümergemeinschaften die Versicherungsmodalitäten neu aushandeln. Ob die bestehenden Feuerversicherungen für dieses neue Risiko per se haften müssen, soll ebenfalls in dem für Herbst angekündigten Entwurf des Bundesjustizministeriums geregelt werden. Ob es verfassungsrechtlich durchgeht, bestehende Verträge einfach gesetzlich zu Lasten der Versicherung zu ändern, ist allerdings fraglich.


Unsicher ist auch, ob der Gemeinschaft die Kosten für die Ladeinfrastruktur auferlegt werden können. Vor allem, wenn nicht alle Stellplätze aus technischen Gründen mit Ladepunkten versorgt werden können. Nach derzeitiger Rechtsprechung sind Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum unzulässig.


Das Gesetzgebungsverfahren soll sich bis Ende 2020 hinziehen. Die rechtlichen Hürden sind groß. Grundeigentümerverbände und Versicherungen unterstützen allerdings die Pläne des Justizministeriums.

Fazit

Kommt der Anspruch auf eine Ladestation in der Tiefgarage durch, rollt eine neue Elektrowelle durchs Land. Bereiten Sie sich schon mal auf höhere Kosten und Haftungsrisiken vor. Prüfen Sie, ob der Feuerschutz ihrer Versicherung dann noch ausreicht.

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