Geldmaschine DSGVO stillgelegt
DSGVO: Abmahnen verboten
Für die Ahndung bei Nichteinhaltung der DSGVO sind ausschließlich die Aufsichtsbehörden zuständig. Abmahner, die bei Verstößen Geld kassieren wollten, hat das Landgericht Stuttgart abgemahnt und dies für nicht zulässig erklärt.
Urteil: LG Stuttgart vom 20.5.2019, Az.: 35 O 68/18 KfH