Gerichtsstand falsch, Schadensersatz
Der vereinbarte Gerichtsstand zählt. Unternehmen, die sich nicht daran halten, müssen mit Schadensersatzforderungen rechnen. Ein US-Telekomunternehmen muss 177.000 Euro las Schadenersatz an die Deutsche Telekom leisten, weil es im Streit um die Zusammenarbeit vor ein amerikanisches Bundesgericht zog, obwohl beide Unternehmen Bonn als Gerichtsstand vereinbart hatten. Das US-Bundesgericht (District Court) erklärte sich für nicht zuständig.
Prozessrisiken berechenbar machen
Mit ihrer Vereinbarung haben die Parteien ihr Interesse zum Ausdruck gebracht, Rechtsstreitigkeiten planbar zu machen. Auf diese Wise wollen gerade die im internationalen Rechtsverkehr tätigen Vertragsparteien, Rechtssicherheit schaffen und (auch wirtschaftliche) Prozessrisiken berechenbar machen. So die Feststellung des Bundesgerichtshofs (BGH)- Er hob damit die anderslautenden Entscheidungen der Vorinstanzen auf.
Fazit
Eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Unternehmen gilt selbstverständlich auch bei Verträgen mit US-Firmen. Verletzungen führen zu Schadensersatz.
Urteil vom 17.10.2019, Az.: III ZR 42/19