Geschäftsgeheimnisse künftig besser geschützt
Deutschland will die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen besser schützen. Dazu ist jetzt ein Referentenentwurf vorgelegt worden. Er soll eine von der EU am 9. Juni in Kraft getretene Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Unternehmer sollen Geschäftsgeheimnisse hinterlegen. Wenn Mitarbeiter oder Geschäftsfreunde sie verraten, können Betriebe dann anhand der Liste vor Gericht Schadensersatz verlangen.
Im Augenblick ist noch unklar, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Rechtsanwälte meinen aber, dass die Betriebe auf jeden Fall überprüfbarer Schutzkonzepte gegen Betriebsspionage schaffen müssen. Ohne sie könnten Schadensersatzforderungen ins Leere gehen.
Fazit:
Das neue Gesetz wird vermutlich erst zum Jahresende in Kraft treten. Beobachten Sie, welche Diskussionen bis dahin stattfinden.