Gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerspartricks
2005 erließ der Gesetzgeber Regelungen zur Eindämmung von Steuersparmodellen, insbesondere für geschlossene Fonds. Im Fokus stehen Steuerstundungsmodelle, die durch vorgefertigte Konzepte steuerliche Vorteile wie negative Einkünfte ermöglichen. Dazu gibt es ein neues Urteil.
Zur Eindämmung von Steuersparmodellen hat der Gesetzgeber 2005 eine besonders auf geschlossene Fonds in Form von Personengesellschaften gerichtete gesetzliche Regelung zu „Steuerstundungsmodellen“ getroffen.
Ein Steuerstundungsmodell