Gesundheitsprävention kann steuerlich teuer werden
Organisieren Sie Gesundheitspräventionsmaßnahmen im Betrieb auch mit Blick auf die Steuer sorgfältig. Denn Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundzustands der Arbeitnehmer und zur betrieblichen Gesundheitsförderung können zu steuerbarem Arbeitslohn führen. Es ist steuerlich „Gefahr im Verzug", wenn sich die Vorteile nicht als „notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen" erweisen.