Großer Senat macht sich für immobilienverwaltende KGs stark
KG bleibt gewerbesteuerfrei
Frohe Botschaft für gewerbliche Grundstücksunternehmen in der Rechtsform der KG, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Sie müssen für den mit dem Grundbesitz erzielten Ertrag (z.B. Miete) keine Gewerbesteuer zahlen (erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz). Selbst wenn sie nebenbei noch eigenes Kapitalvermögen verwalten. Der Steuervorteil gilt jetzt auch für KGs , wenn die Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft besteht, die steuerlich keine gewerblichen Einkünfte erzielt.