Grunderwerbsteuer bei Vorrats-GmbH
Für die Gewährung eines Steuervorteils bei der Einbringung von Anteilen ini eine Vorrats-GmbH ist die Haltefrist entscheidend. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuelle Urteil bestätigt.
Die Einbringung von Kommanditanteilen in eine kürzlich erworbene Vorrats-GmbHs ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH)