Hausrat gehört zu Werbungkosten
Hausrat: Werbungskosten bei Doppelhaushalt
Einrichtungsgegenstände und Hausrat der Unterkunft am Beschäftigungsort gehören nicht zu den „Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft". Sie können daher bei einer beruflichen veranlassten doppelten Haushaltsführung zusätzlich und unabhängig von der 1.000 EUR pro Monat-Grenze als Werbungskosten abgesetzt werden. Das entschied der BFH.
Urteil: VI R 18/17