Hersteller und technische Händler im Clinch
Einige Fabriken ziehen derzeit Klauseln in ihren AGB ein, wonach sie die in ihren Angeboten abgegebenen Preise zum Zeitpunkt der Lieferung und Rechnungsstellung nach eigenem Belieben einseitig ändern können. Die Hersteller wollen den Preisdruck und die derzeit unkalkulierbar steigenden Kosten so vollständig auf die technischen Händler technischer Industriebedarfsartikel ableiten. Manche Hersteller drohen sogar mit Lieferstopp, wenn die andere Seite ihren Forderungen nicht nachkommt.
"Sittenwidrige Klauseln"
Der Handel ist wegen des Vorgehens der Hersteller in Rage und fühlt sich in seiner Existenz bedroht. Der Preiskampf droht, die Hersteller und Händler in einer Art zu entzweien, die es in der langen Geschichte der Branche selten gegeben hat, so die Einschätzung eines Betroffenen gegenüber FUCHSBRIEFE.
Die Wahl der Mittel auf Herstellerseite sei „höchst bedenklich“, klagt auch der Verband des Technischen Handels (VTH; Düsseldorf). Der VTH hält die Vorgehensweise für nicht mit den „guten kaufmännischen Sitten“ vereinbar und für juristisch zweifelhaft. Solche Preisklauseln seien eine gravierende Benachteiligung. Die Händler könnten unter diesen Bedingungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegenüber ihren Kunden - selbst durch einen Risikoaufschlag - nicht mehr sicherstellen, dass ihre Kalkulation auskömmlich sein werde. Folge: Das gesamtes Geschäftsmodell sei bedroht und damit die Existenz vieler Händler. Das Ganze sei „betriebswirtschaftlicher Blindflug“.
Öffentlicher Appell
Der VTH-Vorstand hat über sein Fachorgan „TH Technischer Handel“ einen Appell veröffentlicht, in dem die Hersteller unmissverständlich aufgefordert werden, ihr Verhalten zu revidieren. „Wir lassen uns nicht mit unbilligen Methoden und Mitteln an die Wand drücken!“, so der Verband. Es gehe schließlich um Nachhaltigkeit in der Beziehung, um Stabilität, langfristige Partnerschaften, transparente und zeitnahe Kommunikation und das Teilen von Risiken und Chancen.