Home Office reduziert Rückerstattung
Die Pendlerpauschale rückt bei der Steuerabrechnung für das Jahr 2020 in den Fokus der Finanzämter. Denn die Pauschale, die vielen Steuerzahlern meist relevante Steuererstattungen beschert, gehört in diesem Jahr zu den Prüfschwerpunkten der Finanzbeamten.
Hintergrund sind die zahlreichen Regelungen zur Nutzung von Home Office während der Corona-Pandemie. Die könnten jetzt sogar dazu führen, dass etliche Steuerpflichtige hohe Nachzahlungen leisten müssen. Das wird dann der Fall sein, wenn sie hohe Freibeträge genutzt haben, die rückblickend aber zu hoch waren.
Pendlerpauschale rückt in den Blickpunkt
Die Finanzbeamten werden bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 die Pendlerpauschale genau unter die Lupe nehmen. In der Regel ändert sich bei Arbeitnehmern an dieser Stelle nicht viel, außer bei einem Arbeitsstättenwechsel. Darum steht die Pendlerpauschale bei der Prüfung meist nicht so stark im Fokus. Im Jahr 2020 ist das freilich anders.
Scharfe Plausibilitätsprüfungen
Die Finanzämter werden schärfer auf Plausibilitäten bei der Abrechnung der Pendlerpauschale achten. Dass sie die Angaben "so wie im Vorjahr" durchwinken, ist nicht zu erwarten. Das ist längstens bis Ende April denkbar. Danach haben sehr viele Angestellte erhebliche Tage im Home Office verbracht. Darauf werden die Steuerprüfer achten.
Vorsicht bei der Anfertigung der Steuererklärung
Steuerpflichtige sollten bei ihrer Steuererklärung mit Augenmaß arbeiten. Die volle Kilometerabrechnung bis Ende März oder April ist unproblematisch. Für die anschließende Zeit bis Jahresende ist Vorsicht angebracht.
Die Finanzämter werden mit Argusaugen darauf achten, ob von der Home-Office-Regelung Gebrauch gemacht wird und in welchem Umfang. Immerhin können pro Tag 5 Euro für das Arbeiten von zu Hause abgerechnet werden, maximal jedoch 600 Euro. Das entspricht immerhin 120 Tagen. Wer hier ein "Doppelzocker-Modell" versucht, wird auffallen.
Es wird Nachfragen geben
Steuerpflichtige, die den Bogen überspannen, müssen mit Nachfragen durch das Finanzamt rechen, wenn den Prüfern die Angaben nicht plausibel erscheinen. Dann müssen die Angaben gut erklärt werden können. Rückwirkend haben die Finanzämter für 2020 zwar keine guten Eingriffsmöglichkeiten. Entsteht aber der Eindruck, dass ein Steuerpflichtiger massiv übertreibt, kann das Führen eines Fahrtenbuches für die Zukunft angeordnet werden.
Fazit: Die Pendlerpauschale wird 2020 ein Prüfschwerpunkt der Finanzämter. Steuerpflichtige sollten damit sensibel umgehen und die Graubereiche bei der Steuererklärung nicht zu sehr ausnutzen. Bleiben Sie plausibel, dann geht es problemlos.