Immobilienverkäufer haften für Angaben im Exposé
Makler haben es auch nicht immer einfach. Eiserner Grundsatz der Branche: Versprechen gegenüber den Käufern müssen richtig und belastbar sein. Denn: Sind die Angaben falsch, droht Schadensersatz und Rückabwicklung. Aber, was ist mit den Informationen zum Kaufobjekt, die nur im Exposé stehen und nicht im Kaufvertrag?
Informationen zum Kaufobjekt, die im Exposé stehen, sind verbindlich. Ein Verkäufer kann sich nicht mit dem Hinweis aus der Verantwortung stehlen, entsprechende Angaben seien nicht im Kaufvertrag enthalten. Eine generelle Klausel zum Ausschluss der Haftung ist dann irrelevant.