Immobilienverkäufer haften für Angaben im Exposé
Informationen zum Kaufobjekt, die im Exposé stehen, sind verbindlich. Ein Verkäufer kann sich nicht mit dem Hinweis aus der Verantwortung stehlen, entsprechende Angaben seien nicht im Kaufvertrag enthalten. Eine generelle Klausel zum Ausschluss der Haftung ist dann irrelevant.