In der Schweiz brechen in Sachen Steuergeheimnis alle Dämme
In Sachen Steuergeheimnis brechen in der Schweiz jetzt alle Dämme. Selbst groß angelegte Fischzüge (fishing expeditions) ausländischer Steuerbehörden sind kein Hinderungsgrund mehr, dass Schweizer Banken Kundendaten ans Ausland rausrücken müssen. Das Verbot der Weitergabe an andere Behörden ist im Grunde Makulatur. Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) der Steuerbehörden innerhalb der OECD ist die Schweiz ohnehin dabei.
Das schweizerische Bundesgericht hat Ende Juli in einem umstrittenen Urteil dem französischen Fiskus einen Freifahrtschein erteilt. Das Bundesgericht hat ein französisches Listenersuchen für rechtmäßig erklärt. Damit gehen mehr als 40.000 UBS-Kundendaten an Frankreich. Und zwar schon Datensätze ab dem Jahr 2010. Obendrein verlässt sich das Bundesgericht auf die Zusage der französischen Behörden, die Daten nicht in einem Strafverfahren zu verwenden, das in Frankreich gegen die UBS läuft. Kein Wunder, dass nach Frankreich und Italien jetzt auch Belgien Bankkundendaten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einfordern will. Auch Holland schließt wohl weitere Datenforderungen an die Schweiz nicht aus.
Kunden ohne echte Chancen auf Erfolg bei Gegenklagen
Zwar klagen etliche Betroffene gegen die Datenherausgabe. Laut schweizerischem Bundesgericht ist noch eine einstellige Zahl an Steueramtshilfeverfahren anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht (eine Instanz tiefer) hat noch Fälle laufen, in denen Betroffene gegen die Lieferung ihrer Daten nach Frankreich klagen. Doch das hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Italien will Daten von Landsleuten, die 2015 und 2016 UBS-Kunden waren. Konkret geht es den Behörden wohl darum, an die unversteuerten Gelder zu gelangen, die ihnen nicht schon während der letzten Generalamnestie offengelegt wurden. Anders als im Fall der französischen Anfrage will die UBS diesmal nicht klagen, sondern gleich liefern. Die entscheidende Bresche hatten bereits die Amerikaner vor einigen Jahren geschlagen und die UBS zur Kundendaten-Herausgabe genötigt.
Nicht einmal die Verwendung der Daten gegenüber Dritten ist bisher klar untersagt. Banken, ihre Mitarbeiter, Treuhänder könnten möglicherweise mitgefangen-mitgehangen werden.
Die betroffenen Kunden stehen endgültig im Regen. Auf Unterstützung von den Banken können sie nicht hoffen. Die Schweiz hat das Thema im Grunde schon zu den Akten gelegt.