Inkongruente Gewinnausschüttung akzeptiert
Der Bundesfinanzhof (BFH) zeigt mit einer aktuellen Entscheidung, dass er das Unternehmer-Herz versteht. Denn der BFH hat eine Gewinnverteilung "nach Herz" und nicht nur nach Kapital akzeptiert. In dem Fall meinte es der Vater gut mit der jungen eingestiegenen Tochter. Seine Entscheidung: Er hat zwar