Kein Kindergeld bei Vollzeiterwerb
Gefährliche Vollzeit
Der BFH hat die Anforderungen für den Kindergeldbezug zwischen Bachelor und Master verschärft. Im Urteilsfall ging es um ein duales Studium in BWL. Nach Erwerb des Bachelor of Arts (B.A.) schloss die junge Frau mit der gleichen Firma einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitstelle, bei der sie den praktischen Ausbildungsteil absolviert hatte. Die Frau hatte den Bachelortitel noch nicht offiziell erworben, da immatrikulierte sie sich einen Monat zuvor bereits zum Masterstudium im Studiengang Wirtschaftspsychologie (Teilzeit) bei einer FOM Hochschule (früher Fachhochschule für Oekonomie und Management), Hochschulbereich Wirtschaft und Psychologie, auf.
Fehler! Denn der BFH wertete jetzt die Erwerbstätigkeit als die hauptsächliche Tätigkeit, die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als Weiterbildung, jedenfalls als „Nebensache".