Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1682
Entschädigung nur an nahestehende Personen

Kein Pflegepauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Einen Menschen zu pflegen, ist eine körperliche und seelische Herausforderung. Der Staat vergütet sie ein wenig. Doch was wird daraus, wenn ein amtlich bestellter Betreuer eingeschaltet wird? Die Antwort des Bundesfinanzhofs fällt nicht eindeutig aus.

Viele Menschen opfern sich für einen hilfsbedürftigen Verwandten oder Freund auf und pflegen diesen ohne Bezahlung. Für die pflegende Person ist das oft mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden.

Um dies ein Stück weit zu entschädigen, gibt es den Pflegepauschbetrag von 924 Euro im Jahr. Gesetzlich geregelt ist dieser in § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes. Danach kann der Pflegende wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die Pflege einer nicht nur vorübergehend hilflosen Person erwachsen, einen Pflegepauschbetrag von 924 EUR geltend machen, wenn er dafür keine Einnahmen erhält.

Aufwandsentschädigung und Pflegepauschbetrag schließen sich nicht aus

Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person. Sie schließt also den Pflegepauschbetrag für den Betreuer nicht aus. Allerdings muss die Pflege in der Wohnung entweder des Pflegenden oder des Pflegebedürftigen und zudem „zwangsläufig“ erfolgen. Aufwendungen erwachsen dem Steuerzahler zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht. 

Fazit: Im Urteilsfall bestand keine enge persönliche Beziehung zwischen dem Betreuer und dem in einem Pflegeheim lebenden Betreuten. Folglich entfällt der Pauschbetrag. Urteil: BFH, VI R 52/17
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang