Kein Wasser, nur die halbe Miete
Wassersperrung: die halbe Miete weg
Lässt der Vermieter die Wasserversorgung in einer Mietwohnung abstellen, dann ist eine Mietminderung von 50% hinzunehmen. Denn durch die fehlende Wasserversorgung ist das Badezimmer gar nicht und die Küche nur eingeschränkt nutzbar. Im vorliegenden Fall veranlasste der Vermieter eine fünf Monate dauernde Wassersperre.
Urteil: Landgericht Frankfurt (Oder) vom 15.11.2018, Az.: 15 S 112/17