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Sportcamps und Ferienlager: Warum sie steuerlich nicht als Betreuungskosten gelten

Keine Steuererleichterung für Kinder-Freizeitangebote

Kosten für Sportcamps und Ferienlager sind steuerlich nicht absetzbar, da sie als Freizeitaktivitäten gelten. Nur echte Kinderbetreuungskosten sind begünstigt, wobei bis zu 80 % der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, abziehbar sind. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Regelung kürzlich in einem Urteil.
Sportcamps fallen nicht unter Betreuungskosten und sind damit nicht steuerlich abziehbar. Kosten für Kinderbetreuung sind steuerlich begünstigt – aber nur, wenn es sich um echte Betreuung handelt. Für Kinder unter 14 Jahren sind aktuell 80 % der Aufwendungen, m...
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