Keine Steuerersparnis durch Nießbrauchs allein
Nießbrauch ist ein gutes Instrument, um Steuern zu optimieren. Allerdings gibt es dabei einige Fallen, die Nutzer umgehen sollten. Sonst gibt es keinen Steuervorteil. Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) für einen Fall entschieden, bei dem Anteile an einer Kapitalgesellschaft per Nießbrauch übertragen wurden.
Ohne solche zusätzlichen Vereinbarungen ist die GmbH-Beteiligung steuerlich weiter dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen.