Keine Stufen bei der Erbschaftssteuer
Die Sätze bei der Erbschaftssteuer reichen von 7 Prozent in der Steuerklasse I bis zu 50 Prozent in der Steuerklasse III. Dabei gilt für das gesamte Erbe der gleiche Steuersatz, so das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Die günstigere Stufenberechnung wie bei der Einkommensteuer ist ausgeschlossen.
Urteil:
BFH vom 20.2.2019, Az.: II B 83/18