Kirchensteuer-Erstattungen sind auch Einkommen
Das Kirchensteuerrecht kennt so seine Tücken. Dazu gehört auch, dass Erstattungen versteuert werden müssen, auch dann, wenn in dem Jahr selbst gar keine Kirchensteuer gezahlt wurde.
Steuerpflichtige die Kirchensteuer zahlen, sollten die Besonderheiten des sogenannten Erstattungsüberhanges kennen. Denn Erstattungsüberhänge müssen