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BFH entschiedet zugunsten von Privatanlegern

Knock-Out-Zertifikate steuerbegünstigt

Zertifikate: Knock-out mit Steuervorteil

Steuervorteil bei Knock-out-Zertifikaten im Privatvermögen! Kommt es zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten bei der Einkommensteuer als Verlust berücksichtigt werden. Voraussetzung: Das Zertifikat wurde nach dem 1.1.2009, also mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer, gekauft. Ob es sich dabei um ein Termingeschäft gehandelt hat oder nicht, spielt keine Rolle. Das entschied der BFH jetzt gegen die Auffassung der Finanzverwaltung und zugunsten der Anleger.

Urteil: BFH VIII R 37/15

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