Korrektes Fahrtenbuch: Mitarbeiter trägt allein Verantwortung
Die ordnungsgemäße Erstellung eines Fahrtenbuchs fällt allein in die Verantwortung des Mitarbeiters. Fahrtenbücher werden von der Finanzverwaltung sehr genau unter die Lupe genommen. Sind die schlampig geführt, pocht der Fiskus auf die nachträgliche Anwendung der Ein-Prozent-Regelung. Das Steuer-Plus muss nicht der Arbeitgeber zahlen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Anforderungen exakt erfüllen
Wählt der Beschäftigte zur Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungsvorteils anstelle der Ein-Prozent-Regelung das Fahrtenbuch, dann hat er dafür zu sorgen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entsprechend geführt ist. Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich entsprechend kundig zu machen, wie das im Detail zu passieren hat. Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Mitarbeiter auf etwaige Defizite beim Fahrtenbuch hinzuweisen. Kommt es zu Nachforderungen des Finanzamts, kann der Arbeitgeber die erhöhte Steuerzahlung an den Mitarbeiter weiterreichen.
Fazit
Aus einem schlampig geführten Fahrtbuch ergibt sich keine steuerliche Belastung für den Arbeitgeber.
Urteil: BAG vom 17.10.2018, Az.: 5 AZR 538/17