Kosten fürs Baum fällen gehen nicht in die Umlage
Baumfällung: keine Betriebskosten
Die einmalige Zahlung für eine Baumfällung sind keine Betriebskosten. Die anfallenden Ausgaben darf der Eigentümer daher nicht auf die Wohnungsmieter umzulegen.
Urteil: LB Berlin vom 13.4.2018, Az.: 63 S 217/17