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Bitcoin zu Weihnachten

Kryptowährungen richtig verschenken

© gopixa / Getty Images / iStock
Kryptowährungen zu verschenken ist heute selbst für technische Unerfahrene kein Problem mehr. Aber trotzdem gibt es Stolperfallen. Von Wallets über Gutscheine bis zu steuerlichen Regeln: FUCHS-Devisen zeigen Ihnen, worauf es ankommt – und wie das Geschenk garantiert gelingt.
Einige Vermögende und Anleger überlegen, zu Weihnachten oder auch zu anderen Anlässen auch digitale Vermögenswerte zu verschenken. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind modern, flexibel und ermöglichen eine leichte Weitergabe. Doch wer Kryptowährungen verschenken möchte, sollte einige wichtige Punkte kennen. Denn anders als ein Umschlag mit Geld birgt ein digitales Geschenk gewisse Fallstricke.

Den Weg der Schenkung wählen

Der erste Schritt ist die Wahl der richtigen Übergabemethode. Am unkompliziertesten ist es, Kryptowährungen direkt an den „Krypto-Geldbeutel“ des Beschenkten zu senden. Hat der Beschenkte jedoch noch keine sogenannte Wallet, muss diese neu eingerichtet werden. Das geht wahlweise über eine App oder für mehr Sicherheit mit einem Hardware-Wallet, der wie eine Art USB-Stick genutzt wird. 

Wichtig: Jede Krypto-Wallet hat einen sogenannten Backup-Schlüssel. Dabei handelt es sich um eine Folge von 12 oder 24 Wörtern. Wer diese Wörter kennt, kann jederzeit auf die Kryptowährungen im Wallet zugreifen – unabhängig vom Gerät. Der Schenkende sollte den Backup-Schlüssel deshalb niemals behalten. Er sollte ausschließlich vom Beschenkten selbst sicher aufbewahrt werden. Andernfalls lässt sich nicht garantieren, dass keine dritte Person Zugriff darauf hat oder künftig erhalten könnte.

Krypto-Gutscheine zum Verschenken nutzen

Alternativ lassen sich kleine Beträge auch über Krypto-Gutscheine oder sogar Prepaid-Karten verschenken (z. B. Coinfinity Bitcoin-Gutschein oder Bitpanda Gift Card). Solche Gutscheine sind optimal für Einsteiger, erfordern aber einen späteren Einlöseprozess, bei dem der Beschenkte ein Konto oder eine Wallet anlegen muss.

Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung über regulierte Finanzprodukte wie Bitcoin- oder Ethereum-ETPs. Sie lassen sich wie Aktien verschenken und sind besonders für Anleger interessant, die bereits ein Wertpapierdepot nutzen. Für Jugendliche oder Personen ohne Wallet bieten sie einen unkomplizierten Einstieg. Allerdings: ETPs sind keine echten Kryptowährungen, sondern Wertpapiere, die den Kurs nachbilden. Gewinne unterliegen daher der Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag), die einjährige Spekulationsfrist entfällt.

Davon abgesehen gilt: Schenkungen sind bis zu den Freibeträgen steuerfrei. Diese betragen aktuell:
  • 500.000 Euro zwischen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern
  • 400.000 Euro von Eltern an Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder)
  • 200.000 Euro von Großeltern an Enkel
  • 20.000 Euro für Geschwister, Nichten/Neffen und alle übrigen Personen

Steuerregeln beachten

Der Wert wird zum Zeitpunkt der Schenkung festgelegt. Großer Vorteil: Der Beschenkte übernimmt die Haltefrist des Schenkers. Hat der Schenker die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten, kann der Beschenkte sie sofort steuerfrei verkaufen – ein oft übersehener steuerlicher Kniff.
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung sind Kryptowährungen ein sicheres und modernes Geschenk – und für viele der erste Schritt in die digitale Vermögenswelt. Wer Technik und Rahmenbedingungen berücksichtigt, schafft damit zudem einen Einstieg, der langfristig Chancen eröffnen kann.
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