Kryptowährungen und Steuern: BFH bestätigt Vollzugsdefizit
Bei der Besteuerung von Kryptowährungen gibt es ein erhebliches Vollzugsdefizit. Wer mit Kryptos privat spekuliert, muss die Gewinne eigentlich so versteuern wie bei Aktien und Co (FB vom 16.01.2023). Aber: Wer das nicht ausdrücklich erklärt, wird kaum entdeckt. Das bestätigte nun sogar Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil.