Kündigung für den Hausfrieden
Mieter dürfen sich nicht alles erlauben. Eine erhebliche Störung des Hausfriedens rechtfertigt jedenfalls die Kündigung des Mietverhältnisses, entschied das Amtsgericht München (Urteil vom 14.09.2017, Az. 418 C 6420/17).
Die Liste der bewiesenen Vertragsverletzungen muss allerdings lang sein. Und der Vermieter muss sie nachweisen können – ggf. durch Zeugen. In diesem Fall ließ die Mieterin
• grundsätzlich trotz Verbots die Haustür offen
• das Licht im Keller brennen
• stahl einer Nachbarin die Fußmatte
• schüttete öfter eimerweise Wasser auf die Terrasse einer unter ihr Wohnenden
• beschimpfte und beleidigte den Vermieter bei einem anberaumten Einigungsgespräch
• pro Woche kamen mehrere Beschwerden von verschiedenen Mietern an die Verwaltung
Ausschlaggebend für die Berechtigung der Kündigung war nicht nur die Fülle der Vorwürfe. Das Amtsgericht kam auch zur Überzeugung, dass hier eine Verhaltensänderung der Mieterin nicht in Sicht sei und deshalb das Vertrauensverhältnis im Haus und zur Vermieterin unwiderruflich zerstört sei.
Fazit: Sie müssen nicht alles hinnehmen. Aber alles belegen können.