Kürzung der Betriebsrente ist erlaubt
Eine Versorgungsregelung für eine Betriebsrente darf „diskriminieren". Sie kann vorsehen, dass die Witwenrente für den jüngeren Ehepartner schrittweise für jedes Jahr um 5% zu kürzen ist. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Altersunterschied über zehn Jahre hinausgeht.