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Benachteiligung ist gerechtfertigt

Kürzung der Betriebsrente ist erlaubt

17,5 Mio. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Betriebsrente, Tendenz steigend. Die im Kleingedruckten aufgeführten Versorgungsregelungen sorgen manchmal allerdings für Überraschungen.

Eine Versorgungsregelung für eine Betriebsrente darf „diskriminieren". Sie kann vorsehen, dass die Witwenrente für den jüngeren Ehepartner schrittweise für jedes Jahr um 5% zu kürzen ist. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Altersunterschied über zehn Jahre hinausgeht.

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