Lange Fingernägel bei der Arbeit können verboten sein
Sie können in Sachen Aussehen am Arbeitsplatz nicht alles, aber doch einiges vorschrieben. So wollte eine Arbeitnehmerin nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel bei ihrem Job in einem Seniorenheim verzichten. Ihr Arbeitgeber hatte angeordnet, dass die Fingernägel des gesamten Personals kurz und unlackiert sein müssten.
Die Mitarbeiterin klagte gegen die Arbeitsanweisung. Sie erklärte den Richtern, sie könne nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten, da sie „Teil ihrer Persönlichkeit" seien.
Nur gestutzte Fingernägel sind erlaubt
Das Gericht teilte den Standpunkt des Arbeitgebers. Bei der Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz und dem Persönlichkeitsrecht gaben sie der Gesundheit den Vorrang.