Der „Boomer-Soli“ ist keine Lösung, sondern unfaire Umverteilung
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und mit ihm auch die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, will aus dem Umlagesystem Rente ein Umverteilungssystem machen. Sie nennen es "Boomer Soli". Die wohlhabende Rentner aus der Generation der Babyboomer, also aus den Geburtsjahrgängen der 1950er und 1960er Jahre – sollen für die weniger Wohlhabenden ihrer Alterskohorte mit aufkommen, um auf diese Weise "Generationengerechtigkeit" herzustellen.
Abgesehen von der Problematik der zeitlichen Abgrenzung … Wer das deutsche Rentensystem erhalten will, muss zuerst eines akzeptieren: Es ist ein Umlagesystem. Und das funktioniert nur, wenn genügend Menschen arbeiten – sprich: wenn genügend Kinder geboren, erzogen und befähigt wurden und werden, später in Lohn und Brot zu stehen. Die Renten der einen hängen direkt an der Erwerbsarbeit der anderen. Im Grunde eine einfache Rechnung, die aus verschiedenen politischen Erwägungen meist unter den Tisch gekehrt wird.
Das DIW verteilt innerhalb der Generation – und verteilt falsch
Das DIW-Papier tut so, als ließe sich dieses System retten, indem man einfach "intragenerativ" – innerhalb der Generation der Boomer – neu verteilt. Es schlägt vor, einkommensstarke Rentner der Babyboomer-Generation durch einen „Boomer-Soli“ zur Kasse zu bitten, um die Altersarmut innerhalb ihrer Kohorte zu lindern. Eine kollektivistische Idee, die auf zweifache Weise grotesk ungerecht ist.
Kinderlose profitieren, Eltern zahlen doppelt
Sicher, es gibt auch die, die ungewollt keine Kinder bekommen können. Das ändert aber nichts daran, dass sie finanziell von den Vorteilen dieser "Minderbelastung" profitiert haben und profitieren. Allen steuerlichen und abgabentechnischen Ausgleichszahlungen zum Trotz.
Der Bruch mit dem System ist bereits vollzogen
Zweitens: Der „Boomer-Soli“ bricht selbst mit dem System, das er vorgibt, retten zu wollen. Er erhebt eine Sonderabgabe auf Alterseinkünfte – auch auf solche, die außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erworben wurden: Betriebliche Renten, „Rürup-Renten“, "Riester-Renten“ (§ 22 Nr. 5 EStG), Beamtenpensionen, Sonstige Versorgungsbezüge (z. B. von leitenden Angestellten, Managern), Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Unfallrenten, Kapitalerträge , Mieteinkünfte. Diese Einkünfte werden dann – abzüglich eines Freibetrags – mit einem festen oder progressiven Satz belastet (im Papier: pauschal 10 %).
Das ist keine Reparatur im System, das ist ein Eingriff von außen. Ein Eingriff, der die Beitragslogik aushebelt und die Lebensplanung jener ignoriert, die pflichtbewusst in ein System eingezahlt haben – und nebenbei noch Kinder großzogen, welche das System heute überhaupt erst am Leben erhalten.