Der Treppenwitz mit der Unterschrift
Die Gehirnwindungen von Arbeitsminister Hubertus Heil und von Innenministerin Nancy Faser (beide SPD), verlaufen offenbar komplett anders als meine. Wohl nur deshalb kann ich nicht verstehen, wie man eine Offensive für leichtere Fachkräfteanwerbung im Ausland starten kann und gleichzeitig das Einstellungsverfahren mit einem hinterwäldlerischen Sprung in die Vergangenheit erschwert.
Ab heute (1.8.22) gilt’s: Arbeitsverträge müssen ab sofort wieder schriftlich vorliegen und handschriftlich unterschrieben werden. Schon das zeigt, dass Heil und Faeser zwar über Fachkräfte aus dem Ausland schreiben können, aber von der Einstellungspraxis (zu) wenig Ahnung haben. (Was mich nicht wundert, denn auch Heil ist ein reiner Partei-Karrierist: Für Heil endet der "Bildungs- und Berufsweg" mit dem "Studium der Politikwissenschaft und Soziologie an der Universität Potsdam und Abschluss an der Fernuniversität Hagen"). „Wir konkurrieren bei der Suche nach Fachkräften mit Ländern wie den USA, Kanada und Australien.“ Richtig, Herr Minister. Nur Ihre Schlussfolgerungen sind nicht hinreichend.
Ein Treppenwitz der Geschichte
Das Ganze ist ein Treppenwitz der Geschichte. Die Praxis etwa mit DocuSign (oder ähnlichen Programmen) Arbeitsverträge zu unterzeichnen, lief einfach, schnell, reibungslos. Das geht im bürokratischen Deutschland offenbar gar nicht. Also: Kommando zurück, marsch, marsch. „Das NachwG gibt vor, dass der Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen die – bereits vereinbarten – wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, unterzeichnen und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Ein digital signiertes Nachweisdokument genügt dieser Vorgabe nicht“, bestätigt mir eine Sprecherin des BMAS.
Heißt: Künftig muss einer IT-Fachkraft aus Indien der Arbeitsvertrag per Post an den Wohnort geschickt werden. Dort darf die Fachkraft dann unterzeichnen, nachdem dies bereits der Personalleiter in Berlin getan hat, der wiederum den Vertrag dem Geschäftsführer des Unternehmens in Köln zugesandt hatte. Ja und dann muss die vollständig unterschriebene Zweitausfertigung natürlich wieder den Postweg zurück antreten. Hat die ortsungebundene ausländische Fachkraft ein adäquates Angebot aus USA, Kanada, oder Australien vorliegen, dürfte sie eines davon schon unterschrieben haben, bevor in Deutschland die erste Poststrecke überwunden ist.
Schreihälse ruhig stellen
Aber muss man sich überhaupt wundern? Schließlich mache ich gerade die Erfahrung, dass mein Finanzamt nicht in der Lage ist, pdf-Dateien zu öffnen. Wenn das der Digitalisierungs-Level in den deutschen Amtsstuben ist, muss man digitale Unterschriften für Teufelszeug halten. Übrigens: Konkrete Hinweise, dass es damit Schwierigkeiten auf Arbeitnehmerseite gab, hat man offenbar im BMAS nicht. jedenfalls konnte (oder wollte) man mir dafür auf Anfrage keine Zahlen und Quellen geben. Und wo ich schon mal dabei bin: Wieso soll eigentlich nur die Fachkräfte-Zuwanderung von bürokratischen Hürden befreit werden? Warum nicht endlich die seit Ewigkeiten angekündigte, aber von der Realität stets eingeholte und überholte Bürokratie-Entschlackung umsetzen?
Vielleicht aus demselben Grund, warum wir Geld nach überallhin verteilen und jedweder belasteter und bedrängter Seele aus aller Welt Unterstützung anbieten, aber die Opfer der Flutkatastrophe an der Ahr bis heute verzweifelt darauf warten, dass unser wohlmeinender Staat ihnen wenigstens ein wenig aus der Patsche hilft? Geht es in der Politik vielleicht nur noch darum, die am besten vernetzten Lobbygruppen und lautesten Schreihälse ruhig zu stellen?