Die Aufsicht wird zum Problem
Langsam wird die deutsche Finanzaufsicht BaFin zu einem Belastungsfaktor für das Eurosystem. Tatsache ist, dass die Behörde bei der Wertpapieraufsicht in den letzten Jahren mehrfach eklatant versagt hat. Es kommt also nicht von ungefähr, dass die europäische Aufsicht ESMA die deutschen Finanzaufseher genauer unter die Lupe nimmt, nachdem sie bereits mehrfach auf Mängel bei der BaFin hingewiesen hatte.
Das gilt nicht einmal so sehr für dem Fall Wirecard selbst. Wenn auch zwei Sonderprüfungen der BAFIN weder 2017 noch 2019 auf Ebene der Wirecard Bank etwas zutage förderten. Schwerer wiegt das Versagen gegenüber der Deutsche-Bank-Tochter DWS, der offenbar stillschweigend gestattet wurde, Tricks mit unverfälschter Graumarktqualität anzuwenden. Die gesetzlichen Anlagegrenzen konnten umgangen werden, indem die legale Anlage von 10% des Fondsvermögens in Wirecard-Aktien durch ein UBS-Zertifikat (bedingte Schuldverschreibung des Schuldners UBS) ergänzt wurde. Dies folgte dem Aktienkurs 1:1. So brachte es das angestrebte Wirecard-„Exposure“ ins Depot – und gefährdete damit das Vermögen der Anleger.
BaFin ist allzu willfährig gegenüber den Banken und Fondsgesellschaften
Dies Versagen steht in einer Linie mit dem skandalösen Verhalten der BaFin in der Krise der offenen Immobilienfonds alter Prägung. Damals ließ die Aufsicht zu, dass Fondsgesellschaften auf der Basis von Portfolios mit zweifelhaftem Wert bei den Anlegern Beträge einsammelten, die erkennbar nur dazu dienten, ausstiegswillige Anleger auszuzahlen.
Es ist der BaFin nicht gelungen, ökonomisch nachvollziehbar zu erklären, worin sich diese Praxis von einem gewöhnlichen Schneeballsystem unterschieden haben soll. Da wundert es kaum noch, dass es die BaFin hinnimmt, dass die meisten Investmentfonds zwar saftige Gebühren für eine aktive Anlagestrategie kassieren, tatsächlich ihr Portfolios aber in aller Regel so nah an ihren Benchmarkfonds strukturieren, dass die Anleger selbst im günstigsten Fall keine Chance haben, eine höhere Rendite zu erzielen als mit einem kostengünstigeren passiven Instrument erzielbar ist.
Rein Formaljuristisch argumentiert
Der gemeinsame Nenner dieser Fälle: Die BaFin orientiert sich ausschließlich an formalen gesetzlichen Regeln. Eine funktionierende Marktaufsicht muss dagegen bereit sein, auch ungeschriebene Regeln durchzusetzen, um notwendige Mindeststandards des Marktes abzusichern. So hat das alte BAKred die sachlich unbedingt gebotene, juristisch wohl aber eher fragwürdigen Regel durchgesetzt, dass niemand aus dem (inzwischen nicht mehr existenten) Graumarktgeschäft eine Vollbank-Lizenz behalten darf.
Mit solchem „common sense“ statt formal-juristischer Korrektheit, erwirbt man jenes Vertrauen im Markt, das nötig ist, um die Hürden des „moral hazard“ zu übersteigen. Solange die BaFin diese Leistung verweigert, bleibt Frankfurt ein zweitklassiger Finanzplatz, der im internationalen Vergleich als Zitronenmarkt wahrgenommen wird. Diese Schwäche schränkt letztlich auch den Nutzen des Euro als Anlagewährung ein und treibt Investoren auf andere Märkte und damit auch in andere Währungen.
Fazit: Solange die BaFin diese Leistung verweigert, bleibt Frankfurt ein zweitklassiger Finanzplatz, der im internationalen Vergleich als Zitronenmarkt wahrgenommen wird. Diese Schwäche schränkt letztlich auch den Nutzen des Euro als Anlagewährung ein und treibt Investoren auf andere Märkte und damit auch in andere Währungen.