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Innenministerin umgeht auf Schleichwegen die Verfassung

Faeser muss weg - Scholz muss handeln

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag Fuchsbriefe
Wer Urteile aus Karlsruhe zur Meinungsfreiheit liest, wird vielleicht seinen Augen nicht trauen, was durch die Verfassung gedeckt ist. Die Meinungs- und Publikationsfreiheit in Deutschland ist weitreichend. Sie deckt auch die Ansichten eines Jürgen Elsässer und seiner Autoren in Compact bis hin zu Umsturzfantasien. Nancy Faeser will das nicht akzeptieren. Die Innenministerin geht auf juristischen Schleichwegen gegen das Magazin vor und somit gegen die Verfassung. Deshalb muss sie weg.

Es ist gewiss nicht alles appetitlich, was das politische Magazin Compact des ehemals Linksradikalen und inzwischen als rechtsradikal bzw. -extrem bezeichneten Autors und Verlegers Jürgen Elsässer schrieb. Es geht aber nicht darum, sich mit den Inhalten oder dem Mann an der Spitze der von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt verbotenen "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH" gemein zu machen. Sondern mit dem Grundgesetz und der verfassungsmäßig verbrieften Meinungsfreiheit.

Allein schon der Versuch, die Verfassung durch Verfahrenstricks auszuhebeln, ist nicht hinnehmbar. Faeser hat die GmbH einfach zu einem Verein erklärt und will diesen nun nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes aus dem Verkehr ziehen. Das ist unterste juristische Schublade.

Juristisch extrem zweifelhaftes Vorgehen

Ich habe keine Stellungnahme eines auch nur einigermaßen bedeutenden Verfassungsjuristen gehört oder gelesen, der dieses Vorgehen als mit der Verfassung vereinbar hält. Allgemein gilt alles, was das BMI bislang zum Vorgehen der Innenministerin veröffentlicht hat, als juristisch gesehen mehr oder minder fadenscheinig.

Ein solches Verfahren – sollte es durchgehen – kann immer wieder angewandt werden. Dass einige Medien(vertreter), voran der Spiegel, keinen Unterschied mehr machen zwischen politischen Ansichten, und seien sie ihrer Ansicht nach auch noch so verachtenswert, und den Garantien des Grundgesetzes, ja manche das Vorgehen Faesers sogar begrüßen, lässt tief blicken – und erschrecken. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV) meint sogar: „Die detaillierten Verbotsgründe sind uns noch nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass das Bundesinnenministerium juristisch sauber gearbeitet hat.“ 

Scholz muss handeln

Ich meine: Wehret den Anfängen! (Im Grunde sind es schon keine mehr, die Innenministerin hat schon mehrfach gezeigt, dass sie bei der Bekämpfung ihr unliebsamer Meinungen als Verfassungsministerin über die Stränge schlägt). Auf diese Volte der Innenministerin, die auf Beugung der verfassungsrechtlich verbrieften Meinungsfreiheit in Deutschland hinausläuft, kann es somit nur eine Antwort geben: Rücktritt oder Rausschmiss.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat in seiner Amtszeit bisher wenig Durchsetzungskraft bewiesen. Er wird von der Öffentlichkeit und den Wählern als schwacher Kanzler, obendrein mit beängstigenden Gedächtnislücken (Cum-Ex, FB vom 15.7.) angesehen. Hier könnte er noch einmal beweisen, dass er zu klaren Entschlüssen fähig ist. Ein „Geht gar nicht“ wäre in diesem Fall angebracht.

Scholz‘ Beamte im Kanzleramt werden auch erkennen, dass die Ministerin aus der SPD eindeutig zu weit gegangen ist und eine rote Linie überschritten hat: die Linie verfassungsgemäßen Handelns. Scholz sollte Faeser aus dem Amt entfernen. Und zwar schnell, meint FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
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