Die 3%-Hürde bei der Europawahl ist gefallen. Und das ist gut so. Die Kritik daran läuft ins Leere. Zahlreiche Politiker der etablierten Parteien monieren das Urteil, weil ihnen die möglichen Folgen nicht gefallen: die vermutete Stärkung der Radikalen, die Zersplitterung der Parteienlandschaft, die erschwerte Meinungs- und Fraktionsbildung. Das Bundesverfassungsgericht dagegen hat den Ursprung allen politischen Wirkens in der Demokratie in den Mittelpunkt der Rechtsfindung gestellt: den Wählerwillen, aus dem sich die Mandate der Parlamentarier ableiten. Die Drei-Prozent-Klausel sei ein „schwerwiegender Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit“, urteilte Karlsruhe.
Tatsächlich unterscheidet das Verfassungsgericht (noch) zwischen deutschem Parlament und Europaparlament. Für den Bundestag bestätigte das oberste deutsche Gericht 1990 die Sperrklausel (5%). Für Brüssel hat es sie jetzt verworfen. Eindeutige Argumente für diese Ungleichbehandlung von Wählerstimmen haben wir in der Urteilsbegründung nicht gefunden. Darauf bezogene Kritik ist somit nachvollziehbar. Die Konsequenz kann aber nur lauten:
Weg mit der 5%-Hürde auch im Deutschen Bundestag. Dieser verabschiedet ein Anti-Diskriminierungsgesetz nach dem anderen. Nur bei seiner eigenen Wahl will er das Anti-Diskriminierungsgebot nicht gelten lassen? Im 18. Bundestag werden rund 15% des Wählerwillens oder fast 6,6 Millionen Stimmen unterschlagen. „Wir haben mit Sperrklauseln gute Erfahrungen gemacht“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach Karlsruhes Urteil. Wirklich? Ein ganzer Gesellschaftsteil – insbesondere jener, der sich als liberal ansieht – wird durch die 5%-Hürde von der politischen Willensbildung abgeschnitten.
Fazit: Wer sich den Bundestag heute und in der Vergangenheit ansieht, stellt mit den Worten der Karlsruher Richter fest: „Die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung“ wäre auch ohne Sperrklausel gegeben. Karlsruhe liefert mit dem aktuellen Urteil somit die Argumente, warum die Klausel auch im Bundestag obsolet ist, meint Ihr
Ralf Vielhaber (Chefredakteur Verlag FUCHSBRIEFE)