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Wie hoch dürfen die „Kollateralschäden“ des freiheitlichen Rechtsstaates sein?

Leidkultur

In München hält der Verfassungsgerichtshof das Bayerische Integrationsgesetz in Teilen für verfassungswidrig. In Augsburg wird kurz darauf ein Feuerwehrmann von Jugendlichen mit Migrationshintergrund erschlagen. Beides hängt – nicht nur zeitlich – eng miteinander zusammen, findet Fuchsbriefe Chefredakteur Ralf Vielhaber.

Es ist natürlich Zufall, dass am Wochenende ein 49-jähriger Feuerwehrmann vor den Augen seiner Frau ausgerechnet in Bayern von Jugendlichen zu Tode geprügelt wurde. Die verdächtigen Täter sind, wie verschiedene Medien berichten, „dem Vernehmen nach in Augsburg geboren und aufgewachsen". Der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter soll neben der deutschen auch die türkische und libanesische Staatsangehörigkeit haben.

Spielt das eine Rolle? Es spielt. Denn nicht „die Gesellschaft" ist in erster Linie für die Erziehung junger Menschen verantwortlich, sondern die Familie. Da gibt es durchaus Unterschiede in der Wertevermittlung. Auch unter Bio-Deutschen, das ist klar. Aber wer ein wenig Kontakt hält zu Fußballvereinen etwa, wer nachfragt, welche jungen Männer besonders schnell reizbar sind und immer wieder Schiedsrichter in den Unterklassevereinen traktieren, der kann nicht umhin festzustellen, dass es sich dabei überdurchschnittlich oft um Kinder zugewanderter Familien handelt.

Offenbar leben diese in ihrer eigenen Welt und in ihrer eigenen Kultur. Dort gelten zum Teil andere Werte. Bayern hatte das erkannt und 2016 ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Das Ziel war es, den damals zu Zehntausenden einwandernden Migranten eine bayerische „Leitkultur" zu vermitteln. SPD und Grüne hatten dagegen vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt. Die SPD hält das in Art. 1 Satz 2 als lntegrationspflicht bezeichnete Gesetzesziel, die aus anderen Staaten nach Bayern kommenden Menschen zur Achtung der Leitkultur zu verpflichten und ihnen eigene Integrationsanstrengungen abzuverlangen, für einen unzulässigen Eingriff in den privaten Lebensbereich.

Appell ja, Verpflichtung nein. So lässt sich das Urteil der Verfassungsrichter vom 3. Dezember zusammenfassen. Die Richter sehen es als einen Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit an, Migranten zu einem Werte-Kurs zu verpflichten.

Fazit

Leidkultur statt Leitkultur – das kann es wohl nicht sein. Der deutsche Mann soll Hausmann werden, derjenige mit Migrationshintergrund darf Macho bleiben. Selbst wenn das Folgen hat wie in Augsburg. Es ist was faul im Staate Dänemark,

findet Ihr

Unterschrift Ralf Vielhaber

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