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Wenn sich die Wahrer "unserer Demokratie" verfassungsfeindlich äußern

Rücktrittsforderungen gegen MP Günther sind begründet

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Schleswig-Holsteins Ministerpräsindet Daniel Günther (CDU) spricht in der TV-Sendung "Lanz" über Regulierung – und öffnet die Tür zur Zensur. Ein gefährlicher Tabubruch, der Artikel 5 GG berührt und politische Konsequenzen verlangt.

Deutschland diskutiert über die Äußerungen von Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung Lanz. Richteten sie sich gegen die Presse- und Meinungsfreiheit im Land? Waren sie hinreichend für Rücktrittsforderungen? Ich sage, ja.

Markus Lanz hat die Ausführungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) so zusammengefasst: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde, wir müssen das regulieren, wir müssen jetzt notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten“. Günthers Erwiderung lautete: „Ja, darüber reden wir.“ Das ist mindestens im Graubereich der Verfassungswidrigkeit angesiedelt. Art. 5 Abs. 1–2 GG garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit; eine staatliche Zensur ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Behauptungen ohne Beleg

Bei Lanz blieb Günthers Generalvorwurf gegen das von ihm attackierte Medium NIUS ohne Nachweis. Sein Vorwurf: In „Artikeln“, die er „angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe“, stimme in der Regel nichts. Das sei „vollkommen faktenfrei.“ Welche Beiträge das waren, und was NIUS dort wahrheitswidrig behauptet haben soll, blieb offen.

Dies ist eine Beobachtung, die ich immer häufiger mache: Medien ordnen zusammenfassend ein und lenken den Leser mit wertenden Adjektiven wie „rechts“, „rechtsextrem“, „rassistisch“, „homophob“, „völkisch“ usw. in eine bestimmte Richtung. Regelmäßig fehlen die Aussagen selbst; der Leser hat keine Möglichkeit, die Wertung des Verfassers zu überprüfen.

Die Einordnung der Fakten ist das natürliche Geschäft der Medien

Ich bin selbst professioneller Konsument zahlreicher Presseorgane und Sendungen im TV und auf Youtube vom linken bis zum rechten Spektrum. Dort höre ich auch immer wieder NIUS. Mit Lanz kann ich nur feststellen: „Wenn ich mir bei den … Dingen, die ich verfolge, die nackten Fakten ansehe, dann stimmt das auch häufig. Die Frage ist, wie man es interpretiert.“ Das aber gilt für jedes Medium und ist kein Spezifikum von NIUS. Ganz sicher ist es kein Grund für besondere Regulierung einzelner Medien oder Mediengruppen durch die Politik.

Günthers Aussagen sind skandalös, denn sie richten sich gegen die Presse- und Meinungsfreiheit gleichermaßen. Das rechtfertigt eine Rücktrittsforderung. Zudem ist es bezeichnend, wenn sich die selbsternannten Wahrer „unserer Demokratie“ selbst verfassungsfeindlich äußern, meint Ihr Ralf Vielhaber
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