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Die Würde des Amtes verlangt Transparenz, nicht Kungelei

Schluss mit dem Hinterzimmer – Richterwahl neu denken!

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag
Der Fall Brosius-Gersdorf zeigt: Nicht die Medien, sondern das undurchsichtige Auswahlverfahren für Verfassungsrichter ist das eigentliche Problem. Wer Recht über alle spricht, sollte sich auch öffentlich erklären müssen. Deutschland braucht endlich öffentliche Befragungen, fordert FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber.

Die emotional aufgeladene Debatte um die von der SPD nominierte Professorin Frauke Brosius-Gersdorf zeigt einmal mehr: Nicht die Medien, die problematische Äußerungen der Professorin zur Spätabtreibung und damit zur Würde eines ausgewachsenen Babys im Mutterleib aufgedeckt haben, sind das Problem – sondern das Verfahren selbst. Wenn die Auswahl für das höchste Gericht der Republik hinter verschlossenen Türen erfolgt, lädt das geradezu dazu ein, Misstrauen zu säen, politische Motive zu unterstellen und Personalvorschläge zu skandalisieren. Die Folge: Eine öffentliche Hängepartie, in der nicht das Bestehen eines klaren Auswahlverfahrens Vertrauen schafft, sondern dessen Fehlen Misstrauen schürt.

Diese Intransparenz passt nicht mehr in unsere Zeit. Eine demokratische Gesellschaft muss erwarten können, dass sich Kandidaten für Verfassungsämter offen erklären – nicht im Sinne einer politischen Bekenntnisprüfung, sondern als Ausdruck von Rechenschaft gegenüber dem Souverän. Wer das Bundesverfassungsgericht mitprägt, sollte öffentlich sagen können, wofür er steht. Es stärkt die Würde des Amtes, wenn die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, welche Haltung, welches Verständnis von Grundrechten und Gewaltenteilung und auch zu verfassungsrechtlichen Grundprinzipien wie der Menschenwürde und wann sie beginnt, ein Kandidat mitbringt. Und es schützt die Kandidaten selbst – vor Missverständnissen, Unterstellungen und parteipolitischer Instrumentalisierung.

Vorbild USA

Die USA machen es vor. Dort müssen sich Richter vor ihrer Ernennung einer öffentlichen Anhörung im Senat stellen. Das ist nicht frei von politischen Interessen – aber es ist sichtbar, überprüfbar, nachvollziehbar. Die Befragten haben die Gelegenheit, selbst Stellung zu nehmen. Genau das fehlt in Deutschland. Wer heute für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wird, ist der öffentlichen Deutung ausgeliefert – ohne Möglichkeit zur Korrektur, weil er selbst öffentlich nicht spricht. Das ist unzeitgemäß – und würdelos. 

Deutschland braucht keine Schlammschlachten, aber ein geregeltes Verfahren mit öffentlicher Befragung. Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, wem sie die Auslegung ihrer Verfassung anvertraut. Und die Kandidaten verdienen die Gelegenheit, sich mit ihren eigenen Worten zu erklären – im Licht der Öffentlichkeit, nicht im Schatten parteipolitischer Ränkespiele, fordert Ihr Ralf Vielhaber

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