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Notleidende Anleihen

Wie das BMF Verluste wegzaubert

Bei Verlusten aus Nominalwertherabsetzungen von Anleihen erleiden Sie faktisch Verluste. Das BMF schafft es zu begründen, dass diese Verluste gar keine sind. Das hat Folgen für Anleger und Märkte.
Auf Verlusten aus Anleihenverkäufen bleiben Sie sitzen. Dies hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder verfügt (Az. IV C 1 - S 2252/15/10020 :007 DOK 2017/0352354). Das BMF liefert dazu die Begründung. Reduzierungen von Nominalwerten einer Anleihe führen laut BMF zu einem entsprechend niedrigeren Anschaffungspreis. Beispiel: Sie kaufen eine Anleihe im Nominalwert von 100 Euro. Dann wird deren Nominalwert auf 30 Euro herabgesetzt. Diese 30 Euro gelten laut BMF nun als Anschaffungspreis. Sie machen also bei Endfälligkeit und Rückzahlung des neuen Nominalwertes keinen mit eventuellen Anleihegewinnen zu verrechnenden Verlust, argumentiert das Ministerium. Ein Forderungsausfall ist „einkommensteuerrechtlich ohne Bedeutung“.

Verkaufen ist besser

Bei notleidenden Anleihen werden oft der Nennwert und die Rückzahlungssumme reduziert. Ein Beispiel des BMF: Sie kaufen eine Anleihe zum Nominalwert von 100 Euro. Im Zuge einer Restrukturierung wird der Nennwert auf 30 Euro reduziert. Gleichzeitig werden 20 Euro zurückgezahlt. Diese 20 Euro sind ein Veräußerungsgewinn, der mit den anteiligen Anschaffungskosten von 20 Euro verrechnet wird. Der Nominalwert von jetzt 30 Euro gilt als neuer Anschaffungspreis – die 70 Euro Differenz zum Ausgabepreis von 100 Euro fallen unter den Tisch. Anders sieht es beim Verkauf aus. Zeichnet es sich ab, dass eine Anleihe nicht zum vollen Nominalwert zurückgezahlt wird, sollten Sie sie auch unter pari verkaufen. Den dadurch entstehenden Verlust – die Differenz zwischen Verkaufspreis und Nominalwert – können Sie geltend machen.

Kursturbo à la BMF

Damit hat das BMF einen Kursturbo nach unten geschaffen. Denn zeichnet sich ein Schnitt bei der Rückzahlung ab, werden immer mehr Anleger verkaufen. Das drückt zusätzlich die Kurse. Keine Stellung nimmt das Bundesfinanzministerium zu Währungsumstellungen. Bekanntlich können nach den neuen, für Eurostaatsanleihen geltenden Anleihebedingungen jederzeit der Rückzahlungswert, die Währung oder auch der Zinssatz geändert werden. Nach der Logik des BMF müssten Sie auf Verlusten bei einer angenommenen Umwandlung von Euro in neue (abgewertete) Griechische Drachmen sitzen bleiben. Zeichnet sich also eine Währungsumstellung bspw. durch Ausscheiden eines Landes aus dem Euro ab, wird es einen zusätzlichen Verkaufsdruck und Kursverluste geben.

Fazit: Neu begebene Euro-Staatsanleihen sind wie die privater Emittenten nicht mehr sicher! Und auf Ihren Verlusten bleiben Sie auch noch steuerlich sitzen, weil es laut BMF gar keine sind…

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