Merger durch Chinesen immer schwieriger
Die neue Blockbildung wird auch von Deutschland aktiv vorangetrieben - Instrument ist die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Ihre Auslegung ist inzwischen derart rigoros, dass Übernahmen von Unternehmen durch ausländische Käufer immer schwieriger werden. Das zeigte jüngst die von der Bundesregierung untersagte Übernahme der Heyer Medical AG. Berlin hat sein Veto damit begründet, dass eine Übernahme durch eine chinesische Firma die "öffentliche Sicherheit" in Deutschland gefährden könne.
Außenwirtschaftsverordnung wird massiv verschärft
Die AWV wird seit Jahren verschärft. Dabei wurden auch die Prüfungen von Unternehmenskäufen (§§ 55 bis 62 AWV) insbesondere seit Juli 2017 stark erweitert. Bis dahin wurden nur Übernahmen von Rüstungsunternehmen durch Käufer von außerhalb der EU geprüft werden. Inzwischen reicht die Liste mit kritischen Branchen von Betreibern von Infrastruktur bis hin zu Halbleiterherstellern. Und die Liste wird kontinuierlich immer länger. In der Corona-Pandemie kamen Hersteller von Medizinprodukten und Diagnostika hinzu.
Die Auslegung der Verordnung wird in der Praxis nun immer schärfer. Genau das zeigt das Beispiel von Heyer Medical. Das kleine Unternehmen ist ein Hersteller von Beatmungsgeräten und darum in der Corona-Krise mit auf die Liste der kritischen Branchen gekommen. Das Unternehmen (43 Mitarbeiter) hatte 2020 noch einen Umsatz von 42 Mio. Euro erzielt. Aber Heyer war seit 2018 praktisch insolvent.
Viele Risiken und lange Unsicherheit
Bei Übernahmen gibt es dadurch eine lange Phase der Unsicherheit. Die chinesische Aeonmed Gruppe aus Peking hatte die Übernahme schon im März 2020 formal abgeschlossen. Berlin hat die Übernahme schließlich zwei Jahre später - im April 2022 - aus "Gründen der öffentlichen Sicherheit" gestoppt. Die chinesische Staatsführung sei bestrebt, eine wirtschaftlich-technologische Abhängigkeit aufzubauen und darüber Einfluss auf andere Staaten zu nehmen. Eine derart allgemeine politische Begründung wird in Zukunft jeden Verkauf eines deutschen Unternehmens, das unter die AWV fällt, an einen chinesischen Erwerber unmöglich machen.
Internationale Übernahmen sind in immer mehr Branchen mit Risiken behaftet. Denn trotz der Branchenliste sind die allgemeinen Regelungen der AWV häufig unklar. In der Praxis ist es darum nicht einfach ist festzustellen, ob ein Unternehmen sicherheitskritisch ist. Darauf weist Kai Neuhaus, LL.M. von der auf M&A-Beratung spezialisierten Kanzlei CMS gegenüber FUCHSBRIEFE hin. Selbst wenn ein ausländischer Eigentümer nur wenige Prozent des Kapitals des Erwerbers hält, kann das zur Prüfung führen.
Auch mittelbare Erwerber werden ausgebremst
Ein spezielles Problem der AWV ist der Begriff des „mittelbaren Erwerbers“. Ein Gesellschafter, der 10% an einer Gesellschaft hält, die ihrerseits 10% am eigentlichen Erwerber hält, kann als mittelbarer Erwerber gelten. Eine Übernahme, die vermeintlich innerhalb Deutschlands stattfindet, kann durch diese Regelung zu einer Meldepflicht führen, weil ein Ausländer als mittelbarer Erwerber beteiligt ist. Bei Nichtanmeldung der Prüfung zum Unternehmenserwerb kann bis fünf Jahre nach der Übernahme eine Untersagung erfolgen.