Mietausfall-Versicherung: Mieter muss zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage jetzt beantwortet.
Der Wohnungsmieter muss die Prämie des versicherten Risikos "Mietverlust" als Betriebskosten akzeptieren, wenn dies der Mietvertrag so vorsieht. Im umstrittenen Fall war das Risiko eines Mietausfalls durch einen Gebäudeschaden in der Gebäudeversicherung enthalten. Die Gebäudeversicherung wiederum fand sich in die Liste der Umlagen, die der Mieter laut Mietvertrag zu zahlen hat. Das ist rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.
Urteil: BGH vom 6.6.2018, Az.: VIII ZR 38/17