Mietspiegel: Städte müssen vergleichbar sein
Als Vermieter dürfen Sie zur Begründung einer Mieterhöhung nicht einfach auf den Mietspiegel der erheblich größeren Nachbargemeinde verweisen. Eine Erhöhung lässt sich nur durchsetzen, wenn die Kommunen miteinander vergleichbar sind, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Konkret ging es um die Stadt Stein in Mittelfranken mit mehr als 15.000 Einwohnern, die keinen eigenen Mietspiegel hat, mit dem wesentlich größeren Fürth (125.000 Einwohner).
Urteil vom 21.8.2019, Az.: VIII ZR 255/18