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Tatsächlich anfallende Nebenkosten sind kein Schaden

Nebenkosten sind immer zu zahlen

Manche Vermieter setzen die Höhe der Vorauszahlung bei den Nebenkosten bewusst niedrig an. Dadurch soll die Mietbelastung nicht so hoch erscheinen. Rechtlich bedenklich ist das nicht, wie jetzt das Landgericht (LG) Berlin feststellte.

Manche Vermieter setzen die Höhe der Vorauszahlung bei den Nebenkosten bewusst niedrig an. Dadurch soll die Mietbelastung nicht so hoch erscheinen. Rechtlich bedenklich ist das nicht. Das stellte jetzt das Landgericht (LG) Berlin fest. Einem Wohnungsmieter steht deshalb kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die tatsächlich anfallenden Nebenkosten sind immer zu zahlen.

Immopreistab

Segment

Preissteigerung seit 2004

Quelle: empirica, Grundlage öffentlich inserierte Immobilienpreise; EZFH = Ein- und Zweifamilienhäuser Neubau, ETW = Eigentumswohnungen Neubau

EZFH Bundesgebiet

+52,0%

EZFH kreisfreie Städte

+67,1%

EZFH Landkreise

+43,0%

ETW Bundesgebiet

+63,4%

ETW kreisfreie Städte

+88,2%

ETW Landkreise

+49,2%

Mieten Bundesgebiet

+43,9%

Mieten kreisfreie Städte

+42,5%

Mieten Landkreise

+30,8%

Weitere Informationen

Urteil:

Urteil vom 29.10.2018, Az.: 65 T 106/18

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