Nebenkosten sind immer zu zahlen
Manche Vermieter setzen die Höhe der Vorauszahlung bei den Nebenkosten bewusst niedrig an. Dadurch soll die Mietbelastung nicht so hoch erscheinen. Rechtlich bedenklich ist das nicht. Das stellte jetzt das Landgericht (LG) Berlin fest. Einem Wohnungsmieter steht deshalb kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die tatsächlich anfallenden Nebenkosten sind immer zu zahlen.
Segment |
Preissteigerung seit 2004 |
Quelle: empirica, Grundlage öffentlich inserierte Immobilienpreise; EZFH = Ein- und Zweifamilienhäuser Neubau, ETW = Eigentumswohnungen Neubau |
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EZFH Bundesgebiet |
+52,0% |
EZFH kreisfreie Städte |
+67,1% |
EZFH Landkreise |
+43,0% |
ETW Bundesgebiet |
+63,4% |
ETW kreisfreie Städte |
+88,2% |
ETW Landkreise |
+49,2% |
Mieten Bundesgebiet |
+43,9% |
Mieten kreisfreie Städte |
+42,5% |
Mieten Landkreise |
+30,8% |
Weitere Informationen
Urteil:
Urteil vom 29.10.2018, Az.: 65 T 106/18