Neue Baustoff-Verordnung scheitert
Die Politik hat gerade ein Hoffnungsträger-Projekt für den Bau beerdigt: Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sollte die Benutzung von Bauschutt und Recyclingbaustoffe vereinfachen (FB vom 20.10.2022). Jetzt wird aber selbst das Minimalziel bundesweit einheitlicher Regeln mit der neuen Verordnung verfehlt.
Für Unternehmen bringt die Verordnung, die 15 Jahre lang verhandelt wurde, keine Verbesserungen. Eine Befragung bei Unternehmen der Bau- und Recyclingindustrie zeigt nun, dass 42% der Betriebe weniger aufbereiten als zuvor. Nur 5% der Unternehmen sehen durch die Verordnung Vorteile. Ein Ziel der Verordnung war es, einen größeren Teil der 220 Mio. t Bauschutt und Bodenaushub, die jedes Jahr in Deutschland anfallen, wieder als Baumaterial zu verwenden.
Neue Pflichten "killen" Umsetzung
Die zu erfüllenden Nachweise für Recyclingbaustoffe sind nicht präzise definiert. Das erklärt uns der Hauptverband der deutschen Bauindustrie. Daher wird die EBV, die im August in Kraft getreten ist, von den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich interpretiert.
Es kommen weitere Erschwernisse hinzu. Weil Probenentnahmen am Abbruchort nicht mehr vorgesehen sind (künftig erst bei Abfallaufbereitern), kann das Material nicht direkt wieder auf der Baustelle eingesetzt werden. Es muss erst abtransportiert werden. Niedrige Grenzwerte für Sulfat, PAK und andere Chemikalien werden zudem zur Folge haben, dass Bauschutt künftig schneller zu den gefährlichen Abfallstoffen gezählt und auf Deponien entsorgt werden muss. Für die Prüfung des Bauschutt werden teilweise komplizierte Verfahren vorgeschrieben, obwohl einfache und billigere in vielen Fällen ausreichen würden.